B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit, Sachlichkeitsgebot; keine Bedenken gegen Dokumentationspflichten und Kostenersatz für Eintragung parallelimportierter Arzneispezialitäten in das Heilmittelverzeichnis)
Art 83 Abs 2 (Recht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Verletzung durch Nichtvorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung)