StV von Wien: Art 7 Z 3 zweiter Satz (Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten; zusätzliche Zulassung der slowenischen oder kroatischen Sprache als Amtssprache in bestimmten Verwaltungs- und Gerichtsbezirken; „Gerichtsbezirk“, Interpretation Anhand Überlegungen zur Interpretation des Begriffs „Verwaltungsbezirk“; Gerichtssprengel unter Landesebene; Sprengel der Bezirksgerichte)