ABGB: § 143 Abs 2 (Unterhaltsleistung durch mehrere Kinder anteilig nach ihren Kräften; anteilig und nicht solidarisch)
NÖ SHG: § 37 Z 3 (Kostenersatzverpflichtete; unterhaltspflichtige Angehörige des Hilfeempfängers, Kinder)
§ 39 Abs 1 (Ersatz durch Dritte; Kostenersatzpflicht der Unterhaltsverpflichteten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht; mehrere Kinder des Hilfeempfängers; jedes kann Nichtausschöpfung der Leistungsfähigkeit der anderen geltend machen)