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VwGH 24. 2. 2005, 2004/07/0162, 0163 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/731ZfV 2006, 422 Heft 3 v. 5.7.2006

WRG 1959: § 138 Abs 1 lit a (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, wenn das öffentliche Interesse es erfordert oder der Betroffene es verlangt; Rechtsprechung zu § 105 Abs 1 gilt auch hier)

§ 38 Abs 1 (besondere bauliche Herstellungen; wasserrechtliche Bewilligung erforderlich; hier: Anschüttung von Baurestmassen)

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