AVG: § 68 Abs 1 (Bescheide, Abänderung und Behebung von Amts, Zurückweisung wegen „entschiedener Sache“, Asyl-
Seite 416
verfahren, bloße Zuständigkeitsbeurteilung im Erstverfahren, neuerliche Prüfung der Zuständigkeit bei neuerlicher Einreise)
AVG: § 68 Abs 1 (Bescheide, Abänderung und Behebung von Amts, Zurückweisung wegen „entschiedener Sache“, Asyl-
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verfahren, bloße Zuständigkeitsbeurteilung im Erstverfahren, neuerliche Prüfung der Zuständigkeit bei neuerlicher Einreise)