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VwGH 28. 2. 2005, 2004/10/0211 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/720ZfV 2006, 416 Heft 3 v. 5.7.2006

AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Adressat)

SchUG: § 71 Abs 6 (Berufungsentscheidung; Adressat hat der Schüler zu sein; Deutung eines - über Berufung des Vaters namens des Schülers - ausschließlich an den Vater gerichteten Berufungsbescheides als gegenüber dem Schüler ergangen)

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