AVG: § 6 AVG (Anbringen, bei der unzuständigen Beh; Weiterleitung; Devolutionsantrag)
§ 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag; Erteilung kurz vor Ablauf der Entscheidungsfrist; überwiegendes Verschulden der Behörde)
§ 73 Abs 1 (Parteiantrag, Entscheidungspflicht; ohne unnötigen Aufschub, spätestens sechs Monate nach Einlangen; an Landeshauptmann gerichteter Devolutionsantrag, an Amt der Landesregierung adressiert)