AVG: § 13 Abs 3 (Mängel von Anbringen, Verbesserung; keine näheren Angaben in Berufung über Ortsabwesenheit bei Behauptung eines Zustellmangels, Notwendigkeit der Verbesserung)
AVG: § 13 Abs 3 (Mängel von Anbringen, Verbesserung; keine näheren Angaben in Berufung über Ortsabwesenheit bei Behauptung eines Zustellmangels, Notwendigkeit der Verbesserung)