AVG: § 67a Abs 1 Z 2 (Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Maßnahme, unmittelbarer Eingriff in subjektive Rechte, subjektive Rechte des Inhabers einer Kraftfahrlinienkonzession, Trägerin des Rechtes und Adressat der Maßnahme kann juristische Person sein; Einreiseverweigerung für einen Linienautobus durch ein Grenzkontrollorgan)