AVG: § 68 Abs 1 (Bescheide, Abänderung und Behebung von Amts, Zurückweisung wegen „entschiedener Sache“, Asylverfahren, beweiswürdigende Auseinandersetzung mit neuem Vorbringen, Prüfung seines „glaubhaften Kerns“)
VwGH 31.3.2005, 2003/20/0468
Mit dem angef B wurde im Instanzenzug die Zurückweisung eines neuerlichen Asylantrages bestätigt.