AVG: § 8 (Parteistellung, Übergang; Erwerb des Eigentums in Versteigerung, Erforderlichkeit grundverkehrsbehördlicher Genehmigung, Wirksamkeit des Eigentumserwerbs erst mit Zustellung des Gerichtsbeschlusses nach Vorliegen der behördlichen Genehmigung)
Tir BauO 2001: § 53 Abs 2 (Bescheide nach Bauordnung, ausgenommen Strafbescheide, Wirkung für den Rechtsnachfolger; dingliche Wirkung)