AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel; Verbesserungsauftrag; fehlende Unterlagen zur Beurteilung eines Baubewilligungsantrages; Auftrag zur Vorlage eines Betriebskonzepts, Nichterfüllung; gleichzeitige Abweisung und Zurückweisung des Bescheides, unzulässig; verspätete Erfüllung, keine Rückwirkung aber Wirksamkeit, Anbringen zu behandeln)