AVG: § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Devolutionsantrag in Bauauftragsverfahren und hinsichtlich Antrag auf Feststellung der Parteistellung; Entscheidung getrennt zulässig; Zurückweisung im Bauauftragsverfahren mangels Parteistellung, allfällige spätere andere Entscheidung über die Parteistellung Wiederaufnahmsgrund)