AVG: § 6 (Anbringen an unzuständige Behörde, Weiterleitung; Entscheidungspflicht nur der sachlich zuständigen Behörde; Anwendung auch im Falle eines Devolutionsantrags)
§ 73 Abs 2 (Devolutionsantrag, Zulässigkeit; keine Entscheidungspflicht; Antrag an unzuständige Behörde)