AVG: § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme; neue Tatsachen oder Beweismittel; neue Befundergebnisse, die ein Sachverständiger erst nach Rechtskraft des Bescheides feststellt; Verschulden der Partei an der nicht rechtzeitigen Gutachtenseinholung)
VwGH 28.2.2005, 2001/03/0450