AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; übergangene Partei; Zustellung einer aufhebenden Vorstellungsentscheidung an den
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Vorstellungswerber, Behauptung der Nichtzustellung an den Bewilligungswerber; Zustellung jedoch im Hinblick auf § 28 AVG wirksam; Übergangsbestimmungen der Novellen zur anwendbaren materiengesetzlichen Regelung, Bestimmung einer allfälligen Änderung der Rechtslage zur Beurteilung, ob nach Vorstellungsentscheidung Änderung der Rechtslage eingetreten; Beurteilung der Wirksamkeit der Zustellung nach der zum Zeitpunkt des Zustellversuches geltenden Rechtslage)