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VwGH 25. 11. 2004, 2003/03/0162 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2006/691ZfV 2006, 403 Heft 3 v. 5.7.2006

VStG: § 44a Z 1 (Spruch; Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat; Bezeichnung des Tatorts und der Tatzeit; Angabe bloß des Sitzes des Unternehmens, ausreichend, sofern kein Zweifel, auf welchen konkreten Tatvorwurf abgestellt wird; Angabe des Zeitpunkts der Kontrolle, ausreichend)

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