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VwGH 21. 2. 2005, 2004/17/0143 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/683ZfV 2006, 401 Heft 3 v. 5.7.2006

VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Beschwerde, Beschwerdepunkt)

§ 36 Abs 2 (Säumnisbeschwerde, Nachholung des versäumten Bescheides nach Ablauf der Nachholungsfrist erfolgt nach Übergang der Zuständigkeit auf den Verwaltungsgerichtshof)

§ 42 Abs 2 Z 2 (Erkenntnis, Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit; die Unzuständigkeit der im Säumnisbeschwerdeverfahren belangten Behörde nach Übergang der Zuständigkeit auf den Verwaltungsgerichtshof muss ausdrücklich als Beschwerdepunkt geltend gemacht werden)

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