VwGG: § 26 Abs 2 (Bescheidbeschwerde, Erhebung vor Zustellung des Bescheides; keine Anwendung bei übergangener Partei)
§ 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Beschwerde einer im Verwaltungsverfahren übergangenen Partei; Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, Ausschöpfung des Instanzenzugs)