VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung der Berufung, über die der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene Bescheid abspricht; Wegfall des rechtlichen Interesses; Asylverfahren)
VwGH 24.2.2005, 2003/20/0458
Nach Einleitung des Vorverfahrens und Aktenvorlage durch die bel Beh erklärte der Bf ua dem VwGH gegenüber, dass er zurückzukehren beabsichtige und sich „damit einverstanden“ erkläre, dass sein Asylantrages „als gegenstandslos abgelegt wird“, weiters langte die Bestätigung über die freiwillige Ausreise des Bf unter Gewährung von Rückkehrhilfe ein. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG aufgrund des Wegfalles des rechtlichen Interesses.