MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Verhandlung vor einem Tribunal; Leistung aus Berufsunfähigkeitsversorgung einer Rechtsanwaltskammer; Unterbleiben einer Verhandlung bei reinen Rechtsfragen)
VwGH 28.2.2005, 2001/10/0175
(S Berufliche Vertretungen und Freie Berufe, Pkt 2)