B-VG: Art 129a Abs 1 Z 1 (unabhängige Verwaltungssenate in den Ländern; Zuständigkeit; Berufungen in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen; Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates auch bei Entscheidungen eines Bundesministers; Tätigkeit im Dienste der Strafjustiz)