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VwGH 25. 2. 2005, 2002/05/1027 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2006/666ZfV 2006, 397 Heft 3 v. 5.7.2006

Stmk VeranstaltungsG: § 5a Abs 1 (Spielapparate, Bewilligungspflicht)

§ 5a Abs 2 (Begriff Spielapparat; Vorrichtung, die zur Durchführung von Spielen bestimmt und gegen Entgelt betrieben)

§ 5a Abs 3 (Geldspielapparat, Begriff; Bagatellglücksspielautomaten und Geschicklichkeitsapparate; Spielapparate, mit denen um vermögenswerte Gewinne oder Verluste gespielt wird; Abhängigkeit der Entscheidung über Gewinn oder Verlust)

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