SchUG: § 25 Abs 1 (negative Beurteilung in einem Pflichtgegenstand nach Wiederholungsprüfung)
§ 71 Abs 2 lit c (Berufung an Schulbehörde erster Instanz gegen die Feststellung der Nichtberechtigung zum Aufsteigen nach Ablegung einer Wiederholungsprüfung)