StVO: § 24 Abs 1 lit a (Halte- und Parkverbot; „Werktags“, Geltung für alle Tage die nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind)
VwGH 25.2.2005, 2004/02/0378
Nach VwSlg 8216/A iZm einer Übertretung der StVO, ist unter „Werktag“ jeder Tag zu verstehen sei, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist.