StVO: § 5 Abs 1 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Anflutungsphase)
VwGH 25.2.2005, 2002/02/0291
Nach VwGH 30. 1. 2004, 2004/02/0011, 0012 zu § 5 Abs 1 StVO hat die nachträgliche Feststellung des Atemluftalkoholgehaltes (bzw Blutalkohlgehaltes) auch dann zur Anwendung dieser Best zu führen hat, wenn sich der Lenker im Lenkzeitpunkt (noch) in der Anflutungsphase befunden hat. Abweisung.