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VwGH 25. 2. 2005, 2002/02/0291 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/657ZfV 2006, 395 Heft 3 v. 5.7.2006

StVO: § 5 Abs 1 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Anflutungsphase)

VwGH 25.2.2005, 2002/02/0291

Nach VwGH 30. 1. 2004, 2004/02/0011, 0012 zu § 5 Abs 1 StVO hat die nachträgliche Feststellung des Atemluftalkoholgehaltes (bzw Blutalkohlgehaltes) auch dann zur Anwendung dieser Best zu führen hat, wenn sich der Lenker im Lenkzeitpunkt (noch) in der Anflutungsphase befunden hat. Abweisung.

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