AlVG: § 56 Abs 3 (Ausschuss für Leistungsangelegenheiten bei der Landesgeschäftstelle des Arbeitsmarktservice; Sitzung des Ausschusses zu einem Zeitpunkt, als Stellungnahme der Berufungswerberin noch nicht vorlag; Bezugnahme auf die zum Sitzungszeitpunkt noch nicht vorgelegene Stellungnahme in der Bescheidbegründung; dem Landesgeschäftsführer zuzurechnender Bescheid)
AMSG: § 23 Abs 3 (behördliche Funktionen der Landesgeschäftsstelle; ebenso)