AlVG: § 15 Abs 5 (Verlängerung der Rahmenfrist um Zeiträume einer krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach GSVG oder BSVG; selbstständige Erwerbs-tätigkeit vor dem 1. 1. 1998, zum damaligen Zeitpunkt nicht pflichtversicherte, daher nicht erfasste)
GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (selbstständige Erwerbstätigkeit; Pflichtversicherung; ebenso)