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VwGH 20. 10. 2004, 2003/08/0270 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/650ZfV 2006, 392 Heft 3 v. 5.7.2006

AlVG: § 16 Abs 1 lit g (Ruhen des Arbeitslosengeldes; Auslandsaufenthalt; auch auf Bezieher eines Pensionsvorschusses anwendbar)

§ 16 Abs 3 (Auslandsaufenthalt; Ruhen des Arbeitslosengeldes, wegen berücksichtigungswürdiger Umstände nachgesehenes; deutscher Staatsangehöriger, wesentlicher Teil der Familienangehörigen im Ausland, Ermöglichung angemessener sozialer Kontakte)

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