ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Abgrenzung zum Werkvertrag; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Koch und Kellner, typische Dienstleistung; freie Arbeitszeiteinteilung, begrenzt durch betriebliche Erfordernisse, daher im Kern an den Bedürfnissen des Dienstsgebers orientierte; Vertretungsbefugnis, bloß eingeschränkte, keine generelle)
VwGH 17.11.2004, 2001/08/0131