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VwGH 20. 10. 2004, 2001/08/0041 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/640ZfV 2006, 385 Heft 3 v. 5.7.2006

GSVG: § 35 Abs 4 (Fälligkeit der Beitragsschuld bei Feststellung nach Beendigung der Pflichtversicherung; durch Antrag, dem Einspruch aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, und Einstellung der gerichtlichen Exekution nicht beeinflusste)

§ 35 Abs 5 (Verzugszinsen; Verschulden am Anfall der Verzugzinsen, nicht relevantes; ebenso)

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