NÖ JagdG 1974: § 37 (Aufteilung des Pachtschillings auf alle Eigentümer der das Genossenschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der Grundstücke)
NÖ JagdG 1974: § 37 (Aufteilung des Pachtschillings auf alle Eigentümer der das Genossenschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der Grundstücke)