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VwGH 31. 3. 2005, 2001/03/0088 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/630ZfV 2006, 380 Heft 3 v. 5.7.2006

Krnt JagdG 2000: § 3 Abs 2 (geordneter Jagdbetrieb, Begriff)

§ 6 Abs 1 (Gemeindejagdgebiet, Mindestausmaß 500 ha)

§ 6 Abs 3 (Feststellung eines Gemeindejagdgebietes auch bei weniger als 500 ha bei Mindestmaß von 115 ha, sofern die jagdlich nutzbaren Grundstücke zusammenhängen und einen geordneten Jagdbetrieb ermöglichen; Beurteilung des geordneten Jagdbetriebes an Hand der Gesamtfläche des beantragten Gemeindejagdgebietes)

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