Sbg JagdG 1993: § 70 Abs 1 lit c (Ausübung der Jagd nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit, fremdes Eigentum und fremde Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden; Abschuss in fremdem Jagdgebiet)
§ 138 Abs 3 lit c (Ahndung von Verstößen gegen die Jägerehre; zeitlicher Ausschluss aus der Salzburger Jägerschaft auf höchstens 15 Jahre)