GewO 1994: § 91 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; juristische Person oder Personengesetze des Handelsrechtes; Nichtentfernung einer natürlichen Person mit maßgebendem Einfluss auf die Entziehungsgründe zutreffen; Berufungsrecht des Geschäftsführers, keines)
VwGH 1.2.2005, 2003/04/0078