AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Iran, Teilnahme an Studentenunruhen 1999)
VwGH 31.3.2005, 2003/20/0214
Die bel Beh ist - bei Wahrunterstellung der vom Bf angegebenen Teilnahme an den Studentenunruhen im Sommer 1999 - davon ausgegangen, dass dem Bf ungeachtet dessen im Falle seiner Rückkehr in den Iran nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Verfolgung drohe. Dabei hat die bel Beh aus den über die prominentesten Anführer der Studentenunruhen verhängten langjährigen Haftstrafen den Schluss gezogen, es erscheine ihr wenig wahrscheinlich, dass der Bf, der kein prominenter Anführer einer oppositionellen Gruppierung gewesen sei, ebenfalls eine solche langjährige Haftstrafe zu erwarten habe. Dieser Begründungsteil impliziert die unzutreffende Rechtsansicht, die Asylgewährung bzw die Gewährung von Refoulementschutz komme bei unberechtigt drohender (nicht „länger“ andauender) Inhaftierung des Bf unter den Verhältnissen im Iran von vornherein nicht in Betracht (VwGH 22. 7. 2004, 2001/20/0690 = ZfVB 2005/1237).