RL 92/26/EWG zur Einstufung bei der Abgabe von Human-arzneimitteln: Erwägungsgründe (Möglichkeit einer Person, sich aus einem anderen Mitgliedstaat eine angemessene Menge von Arzneimitteln zum persönlichen Bedarf schicken zu lassen; keine volle Liberalisierung)
ArzneiwareneinfuhrG: (kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht)