GehG: § 59c Abs 1 (Administratoren-Dienstzulage, Voraussetzungen, Abstellen auf Anzahl der Klassen, nicht auch der Übungskindergarten- und Übungshortgruppen)
BLVG: § 3 Z 12 (Ausmaß der Lehrverpflichtung der Abteilungsvorstände an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik)