GehG: § 95 Abs 1 (Funktionsabgeltung, Voraussetzungen, vorübergehende Verwendung auf einem um mindestens zwei Funktionsgruppen höher zugeordneten Arbeitsplatz)
VwGH 26.5.2003, 2002/12/0298
Seite 368
GehG: § 95 Abs 1 (Funktionsabgeltung, Voraussetzungen, vorübergehende Verwendung auf einem um mindestens zwei Funktionsgruppen höher zugeordneten Arbeitsplatz)
VwGH 26.5.2003, 2002/12/0298
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