TFLG 1996: § 64 Abs 1 Z 4 (Regulierungsverfahren; Gesetz bevorzugt keine der beiden Alternativen (gemeinschaftliche Nutzung oder Nutzungsteilung); es ist jene Alternative zu wählen, die unter den obwaltenden Umständen dem Regulierungsziel am ehesten entspricht; Abwägung auch bei internen Konfliktsituationen; Ermessensentscheidung
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