RAO: § 50 Abs 2 Z 1 (Anspruch auf Berufsunfähigkeitsversorgung; Maßgeblichkeit der Eintragung in die Rechtsanwaltliste als Anwalt im Zeitpunkt des Eintrittes des Versorgungsfalles, nicht der Eintragung bei Antragstellung)
MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Verhandlung vor einem Tribunal; Leistung aus Berufsunfähigkeitsversorgung einer Rechtsanwaltskammer; Unterbleiben einer Verhandlung bei reinen Rechtsfragen)