NÖ BauO: § 6 Abs 2 (Baubewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Immissionsschutz; Frage der Zweiseitigkeit, Schutz des zu errichtenden Gebäudes vor Immissionen bereits bestehender Gebäude in Nachbarschaft, heranrückende Bebauung; offen gelassen; Immissionen des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs der Beschwerdeführer sind hinzunehmen, Baubewilligung jedenfalls nicht mit Hinweis auf bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu versagen)