NÖ BauO: § 14 (Bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder Hygiene beeinträchtigt, Widerspruch zu Ortsbild entstehen oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten)
§ 17 Abs 1 (bewilligungsfreie und anzeigefreie Bauvorhaben; Instandsetzung von Bauwerken; Begriff Instandsetzung; mangelnde Feststellungen)