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VwGH 30. 9. 2004, 2004/20/0254 (AUSKUNFTSPFLICHT)

JudikaturAUSKUNFTSPFLICHTZfV 2006/569ZfV 2006, 351 Heft 3 v. 5.7.2006

AuskunftspflichtG: § 1 Abs 1 (Pflicht der Organe des Bundes zur Auskunftserteilung)

§ 3 Abs 1 (Auskunftserteilung ohne unnötigen Aufschub, spätestens binnen 8 Wochen)

Seite 351


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