§ 38 Abs 6 BDG 1979 (Vorverständigung, Bekanntgabe des neuen konkreten Arbeitsplatzes, keine Einwendungen, Fiktion der Zustimmung, Voraussetzungen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Zuteilung eines neuen konkreten Arbeitsplatzes)