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VfGH 13. 12. 2004, G 7/04 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2006/530ZfV 2006, 301 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 51e Abs 2 Z 1, 2 VStG (Mündliche Verhandlung vor Unabhängigem Verwaltungssenat, Entfall, Gründe; absolutes Verbot der Durchführung, keines; bloße Ausnahme von Verhandlungspflicht)

VfGH 13.12.2004, G 7/04

Abweisung der Anträge des UVS W im § 51e Abs 2 Z 1 VStG idF BGBl I 2002/65 die Wortfolge „der Antrag der Partei oder die Berufung zurückzuweisen ist oder“, in eventu in § 51e Abs 2 Z 1 VStG idF BGBl I 2002/65 die Wortfolge „oder die Berufung“ als verfassungswidrig aufzuheben.

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