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VfGH 13. 6. 2005, G 172/04 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/525ZfV 2006, 300 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 62 Abs 1 VfGG (Gesetzesprüfungsantrag, Formerfordernisse; Aufhebungsbegehren, genaue und eindeutige Gesetzesbezeichnung, keine; fehlende Angabe der Fassung)

VfGH 13.06.2005, G 172/04

Antrag des UVS OÖ, „der VfGH möge die Wortfolge „nur natürliche Personen und“ im § 109 Abs 1 KFG 1967, BGBl 1967/267, als verfassungswidrig aufheben“.

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