Art 4 Abs 2 idF V (EG) 1256/1999 V (EWG) 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (Anpassung der einzelbetrieblichen Referenzmenge auf begründeten Antrag, um Änderungen bei den Lieferungen oder Direktverkäufen des Antragstellers Rechnung zu tragen; beantragte Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge)