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VwGH 16. 12. 2004, 2004/07/0166 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/510ZfV 2006, 292 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 121 Abs 1 WRG 1959 (Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen)

§ 41 Abs 2 AVG (mündliche Verhandlung; falls für Zwecke der Verhandlung Pläne oder sonstige Behelfe zur Einsicht der Beteiligten aufzulegen sind, ist dies bei der Anberaumung der Verhandlung unter Angabe von Zeit und Ort der Einsichtnahme bekanntzugeben; es müssen nicht alle Pläne, die der Behörde im Zuge eines Verfahrens vorgelegt werden, zur Einsicht aufgelegt werden)

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